Behandlungskosten

Die Behandlungskosten für Osteopathie werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.

In meiner Praxis gibt es keinen festen Stundensatz. Es werden wie gesetzlich vorgeschrieben, alle angewendeten Behandlungsschritte nach GebüH abgerechnet.

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung liegen etwa bei 90-140 Euro. Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an die Behandlung entweder in bar oder per Rechnung.

Du benötigst kein Rezept von einem Haus- oder Facharzt, um zu einem Osteopathen gehen zu können. Falls du aber die Behandlungskosten bei deiner Krankenkasse einreichen möchtest ist es wichtig zu wissen, dass einige Krankenkassen eine ärztliche Verordnung für die Kostenerstattung verlangen. Bitte informiere dich vor Behandlungsbeginn bei deiner Versicherung über die Kostenerstattung. 


Privat/Beihilfe versichert:

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können, je nach individuell gewähltem Versicherungstarif eine anteilige oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten erwarten. Es gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Gesetzlich versichert:

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Kosten der Behandlung anteilig. Hier ist eine vorherige Abklärung der Kostenübernahme bei der jeweiligen Krankenkasse sinnvoll, da die Erstattungspraxis der jeweiligen Krankenkasse variiert. Eine ärztliche Verordnung zu Osteopathie ist meistens notwendig. Wichtige Info für deine Krankenkasse: Ich bin Heilpraktiker und habe eine Ausbildung in Osteopathie mit über 1350 Stunden absolviert. Zudem bin ich Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V..

Unter folgendem Link findest du eine Übersicht gesetzlicher Krankenversicherungen, die osteopathische Leistungen bezuschussen:

osteopathie.de/krankenkassenliste 

Da keine Gewährleistung für die Aktualität dieser Auflistung gegeben werden kann, sprich bitte zusätzlich deine Krankenversicherung an.


Heilpraktiker zusatzversichert:

Patienten mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung erhalten eine Erstattung der Behandlungskosten nach den jeweiligen individuellen Tarifbedingungen.